Beratung bei Scheidung nach § 95

BERATUNG BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG NACH §95


„Es gibt Berge, über die man hinübermuss, sonst geht der Weg nicht weiter.“

(Ludwig Thoma)


Seit der Gesetzesreform im Kindschaftsrecht (2013) ist es für Eltern verpflichtend, im Falle einer Scheidung ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Ohne dieses ist es nicht möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Im Verlauf des Gesprächs erhalten die Eltern Informationen über die Folgen und Auswirkungen der Scheidung auf Kinder. Ihre speziellen Bedürfnisse in so einer herausfordernden Lebensphase stehen im Mittelpunkt.


Das Gespräch beinhaltet Themen wie:

  • Wie viel Information brauchen Kinder?
  • Wie erleben Kinder die Trennung, je nach Alter und Entwicklungsstand?
  • Wie reagieren Kinder auf eine Trennung, wie sind mögliche Symptome zu verstehen?
  • Was brauchen Kinder in dieser Zeit, welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie kann unser neuer Alltag aussehen?
  • Welche rechtlichen Modelle gibt es zu Obsorge, Besuchsrecht und Unterhalt?
  • Wie können wir eine „neue“ Beziehung als Eltern entwickeln?
  • Worauf müssen wir achten, damit wir die Bedürfnisse unserer Kinder auch zukünftig gut im Auge behalten (z.B. bei Veränderungen des Wohnortes, neuen Partnern)?


Dauer:

Einzelberatung (50 Minuten), Paarberatung (90 Minuten)


Kosten:

100 € bei Einzelberatung / 180 € bei Paarberatung (90 € pro Person)


Ablauf:

  • Telefonischer Erstkontakt zur Terminvereinbarung
  • Das Gespräch umfasst mindestens eine Einheit und kann auf Wunsch der Eltern verlängert werden
  • Die Gespräche können einzeln oder als Elternpaar wahrgenommen werden. Es ist auch eine Kombination aus Einzelterminen und dann einem Paartermin möglich
  • Am Ende der Beratung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung, die dem Gericht vorgelegt werden muss.
  • Die Bezahlung erfolgt am Ende der Einheit per Bankomatzahlung


Absageregelung:

Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte so bald als möglich ab. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.


Verschwiegenheitspflicht:

Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).


Link:

Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach §95 Abs. 1a AußStrG Standards_und_Empfehlungen.pdf

FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE MICH GERNE:

 

MMag. Marina Steiner- Kohlmann

Klinische- und Gesundheitspsychologin

Steiner-kohlmann@augustinergarten.at

+4368110755294

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