Psychologische Diagnostik & Behandlung

KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK



Eine psychologische Diagnostik wird von klinischen Psychologinnen durchgeführt.


Sie dient der Beantwortung einer konkreten Fragestellung, wo individuelle Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen eines Kindes, aber auch seine aktuellen Belastungen, Schwächen oder Probleme erfasst werden.


Der diagnostische Prozess umfasst mehrere Termine, in der Regel sind es vier bis sechs.


 Neben den Informationen der Eltern und Aussagen des Kindes werden auch Beobachtungen von KindergartenpädagogInnen und LehrerInnen einbezogen.

Abhängig von der Fragestellung und dem Alter des Kindes werden verschiedene standardisierte Testverfahren wie Entwicklungs-, Intelligenz- u. Leistungstests, sowie Fragebögen oder Interaktionsdiagnostik eingesetzt.

Auch das Verhalten des Kindes während der Diagnostik wird beobachtet.



Ziel der Diagnostik ist es, eine Ursache für das aktuelle Problem des Kindes zu finden sowie mögliche Auslöser aber auch Ressourcen des Kindes zu erfassen. Dann können Empfehlungen für individuelle Lösungswege, Fördermaßnahmen oder Behandlungspläne besprochen werden.


Eine Diagnostik ist hilfreich bei:

  • Entwicklungsproblemen oder -verzögerung (z.B. Sprache, Motorik, Wahrnehmung)
  • Ängsten, sozialer Unsicherheit, Trennungsängsten, Phobien
  • Antriebslosigkeit, Depression
  • Verlust und Trauer
  • Anhaltenden starken Wutanfällen, aggressivem Verhalten
  • Zwanghaftem Verhalten, Tics
  • Begabung, Hochbegabung
  • Einnässen, Einkoten
  • Psychosomatischen Beschwerden (z.B. Bauchweh, Kopfweh, Übelkeit)
  • Fragen zur Einschulung (z.B. Schulfähigkeit, frühzeitige Einschulung, Schulwahl)
  • Schulproblemen (z.B. Schulangst, Schulverweigerung, Prüfungsangst, Leistungsabfall, Lernmotivation, Lernprobleme)
  • Schwierigkeiten in einzelnen kognitiven Teilleistungen (z.B. Aufmerksamkeit, Gedächtnis)
  • Lese- u. Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche
  • Veränderungen in der Familie (z.B. Trennung, Scheidung, Patchwork)
  • Krisen (z.B. Verlust einer wichtigen Bezugsperson, traumatische Erlebnisse)


Dauer:

50 Minuten pro Einheit


Kosten:

100€ pro Einheit


Ablauf:

  • Telefonischer Erstkontakt zur Terminvereinbarung
  • Wenn Sie eine ärztliche Überweisung zur Diagnostik haben, ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkassa möglich (Näheres siehe unten)
  • Falls es bereits Vorbefunde oder Gutachten gibt, bitten wir Sie, diese zum Erstgespräch mitzubringen


  • Erstgespräch mit den Eltern:
    Hier werden die bisherige Entwicklung Ihres Kindes, die Kindergarten- u. Schulsituation, der familiäre Hintergrund, das aktuelle Problem sowie die Wünsche/Erwartungen an die Diagnostik besprochen


  • Untersuchung mit dem Kind:
    Diese findet vormittags statt, bei Schulkindern wird sie auf zwei Termine am Vormittag aufgeteilt, bei jüngeren Kindern gegebenenfalls auf mehr. Bei jungen Kindern sind die Eltern im Raum anwesend, bei älteren Kindern warten sie vor dem Diagnostikraum.


  • Besprechung der Ergebnisse:
    Mit den Eltern (gegebenenfalls dem Kind) werden die Ergebnisse der Testung genau besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse erhalten die Eltern Empfehlungen für eine weitere Förderung, Behandlungsschritte oder Therapieplanung.


  • Die Bezahlung erfolgt am Ende der Einheit.


  • Für die Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Befundes wird eine Pauschale verrechnet.



FÜR NÄHERE INFORMATIONEN UND TERMINVEREINBARUNG KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE:

 

Mag. Nina Reisinger
Klinische- und Gesundheitspsychologin

reisinger@augustinergarten.at

+4368120221385

 

MMag. Marina Steiner- Kohlmann

Klinische- und Gesundheitspsychologin

Steiner-kohlmann@augustinergarten.at

+4368110755294

Absageregelung:

Wir bitten Sie, vereinbarte Termine verlässlich wahrzunehmen, da wir die Zeit für Sie und ihr Kind freihalten. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage (per SMS, Anruf oder Mail) kostenlos möglich, danach müssen wir den gesamten Betrag in Rechnung stellen. Auch bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.


Verschwiegenheitspflicht:

Nach dem Psychologen- bzw. Psychotherapiegesetz unterliegen diese Berufsgruppen einer strengen Schweigepflicht. Anvertraute Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung (siehe Link Verschwiegenheitspflicht (1).pdf).


Link:

KlientInneninformation psychologische Diagnostik

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